AGB
I. PRÄAMBEL
Herzlich willkommen und vielen Dank für das Vertrauen, das du in meine fotografischen Dienstleistungen setzt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen mir, Jendrick Krieger (nachfolgend „Fotograf“), und dir als meinem geschätzten Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Mir liegt viel daran, eine transparente und faire Kommunikation zu gewährleisten, damit du dich jederzeit wohlfühlst und deine Wünsche bestmöglich umgesetzt werden. Mit diesen AGB möchte ich sowohl deine als auch meine Rechte und Pflichten klar und verständlich festhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Mein Ziel ist es, dir nicht nur hochwertige Fotos zu liefern, sondern auch einen angenehmen und professionellen Service zu bieten. Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um diese Bestimmungen aufmerksam durchzulesen. Solltest du Fragen haben, stehe ich dir jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
II. ALLGEMEINES
Die allgemeinen AGB gelten für alle von der Fotografen Jendrick Krieger, erteilten Aufträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird, jedoch spätestens bei Annahme der Fotografien. Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich welcher Form und mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Hierzu zählen insbesondere digitale Dateien, Ausdrucke, Abzüge. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
III. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Fotografen alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsmöglichkeiten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht werden können. Er sorgt dafür, dass der Fotograf während der Erbringung der Dienstleistungen Zugang zu den benötigten Räumlichkeiten, Objekten oder Personen hat, soweit dies für die Durchführung des Auftrags notwendig ist. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Logos, Texte, Modelle) frei von Rechten Dritter sind und keine bestehenden Urheber- oder Markenrechte verletzen. Sollte der Auftraggeber den Fotografen über etwaige Rechte Dritter informieren müssen, verpflichtet er sich, dies rechtzeitig und vollständig zu tun. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für alle abgebildeten Personen in den Fotografien die erforderlichen Genehmigungen und Freigaben (z. B. Model Release) vorliegen, die dem Fotografen die Nutzung der Bilder für die vereinbarten Zwecke ermöglichen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass diese Genehmigungen vor Beginn der Aufnahmen eingeholt werden. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, das fertige Bildmaterial innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen, es sei denn, es bestehen berechtigte Mängel, die eine Abnahme unmöglich machen.
IV. PFLICHTEN DES FOTOGRAFEN
Der Fotograf verpflichtet sich, die vereinbarten Fotografie-Dienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Können fachgerecht durchzuführen und zu Liefern. Der Fotograf verpflichtet sich außerdem, die vereinbarten Termine für das Fotoshooting und die Lieferung der finalen Fotografien einzuhalten, soweit dies nicht durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände unmöglich wird. Sollte der Fotograf den Termin nicht einhalten können, wird der Kunde rechtzeitig informiert und ein Ersatztermin angeboten. Der Fotograf verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Fotografien nach der Lieferung zu archivieren oder aufzubewahren. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherung und Aufbewahrung der gelieferten Bilder.
V. BEIZUG DRITTER
Der Fotograf ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte, wie Assistenten, Stylisten oder andere Fachkräfte, hinzuzuziehen, wenn dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich oder sinnvoll ist. Der Auftraggeber wird darüber rechtzeitig informiert, sofern der Einsatz von Dritten für den jeweiligen Auftrag relevant ist. Der Fotograf bleibt jedoch in jedem Fall für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen verantwortlich.
VI. LEISTUNGSSTÖRUNG UND AUSFALLHONORAR
Kann der Fotograf aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie Krankheit, Unfall, höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) oder technischem Ausfall (z.B. Defekt der Ausrüstung) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen, wird er den Auftraggeber umgehend informieren und einen Ersatztermin anbieten. Ist dies nicht möglich, erhält der Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sagt der Auftraggeber den Termin ab oder nimmt diesen nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe einer Stunde des aktuellen Stundenhonorars des Fotografen fällig, unabhängig davon, ob die Leistungen erbracht wurden. Das Ausfallhonorar entfällt nur, wenn die Absage mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Bei späterer Absage wird das Ausfallhonorar in voller Höhe fällig. Der Fotograf behält sich das Recht vor, den Auftrag aus triftigem Grund (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) abzulehnen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Fotograf den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Kann der Fotograf den Auftrag aus triftigem Grund nicht ausführen, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und erhält bereits geleistete Zahlungen zurück.
VII. LIEFERUNG DER FOTOS
Die vom Auftraggeber ausgewählten finalen Fotografien werden ausschließlich im JPEG-Format geliefert. Rohdateien (z. B. RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben, und der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe dieser Dateien. Die Fotos werden dem Kunden entweder auf einem USB-Stick oder über einen Download-Link zur Verfügung gestellt. Der Link zum Abrufen der Bilder bleibt für 48 Stunden gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Link nicht mehr zugänglich, und der Kunde muss sich an den Fotografen wenden, um die Fotos erneut zu erhalten. Die Lieferung der finalen Fotos erfolgt grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Fotoshooting. Ausgewählte Fotografien, die der Auftraggeber im Vorfeld bestimmt hat, können auf Fotopapier im vereinbarten Format ausgedruckt werden. Der Fotograf behält sich jedoch das Recht vor, diese Frist um maximal eine weitere Woche zu verlängern. Der Kunde wird in diesem Fall rechtzeitig beeinträchtigt. Dies gilt für alle Medien, Plattformen und Verbreitungswege, einschließlich digitaler und gedruckter Formate.
VIII. REKLAMATION
Der Auftraggeber hat die gelieferten Fotografien sofort nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und etwaige Reklamationen innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email reicht aus) mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als genehmigt und die Reklamation ist ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen in Belichtung, Farbton oder Schärfe gelten nicht als Mängel und sind keine Grundlage für eine Reklamation. Der Fotograf haftet nicht für unvorhersehbare Witterungsbedingungen oder ungünstige Lichtverhältnisse, die zum Zeitpunkt des Fotoshootings auftreten und das Ergebnis der Bilder beeinflussen können. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass äußere Faktoren wie Wetter, Lichtverhältnisse oder andere Umstände das Aufnahmeergebnis beeinflussen können. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei berechtigt reklamierten Fotografien verpflichtet sich der Fotograf, diese nach besten Möglichkeiten nachzubessern oder, neu zu erstellen. Der Fotograf behält sich das Recht vor, bei Mängeln eine Nachbesserung vorzunehmen, anstatt die Fotografien zu ersetzen. Eine Haftung des Fotografen für weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung des Fotografen ist auf den Wert der betroffenen Fotografien begrenzt. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung aufgrund eines Fehlers des Fotografen nicht möglich sein, wird eine angemessene Reduzierung des Honorars um den Pauschalbetrag der mangelhaften Fotografie in Erwägung gezogen. Der Fotograf haftet nicht für Schäden durch Versand oder technische Probleme (z. B. Datenverlust durch den Kunden oder Dritte). Ebenso übernimmt der Fotograf keine Haftung für Verzögerungen oder Mängel aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände.
IX. HONORARE UND KOSTEN
Stundenhonorar: Der Fotograf berechnet ein Stundenhonorar, das sich nach der jeweils gültigen Preisliste richtet. Die Abrechnung erfolgt viertelstündlich, d.h. pro angefangene 10 Minuten. Das Stundenhonorar wird ausschließlich für die tatsächliche Dauer des Fototermins erhoben. Weitere Leistungen, wie etwa nachträgliche Fotobearbeitung, Fotoentwicklung und Anfahrtskosten werden gemäß der aktuellen Preisliste des Fotografen gesondert berechnet.
Anfahrtskosten: Für die Anfahrt zum vereinbarten Fototerminsort wird eine Kilometerpauschale berechnet, die sich nach der jeweils gültigen Preisliste richtet. Die ersten 10 km (ab dem Zentrum von Aurich in Ostfriesland) sind kostenfrei. Für jede weitere Strecke wird der Kilometerpreis auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Fotostandort und dem vereinbarten Terminort berechnet.
Basisbearbeitung: Für jedes vom Auftraggeber ausgewählte Foto wird eine fixe Pauschale für die Basisbearbeitung berechnet. Diese Pauschale umfasst grundlegende Bildoptimierungen wie Belichtungskorrektur, Farb- und Kontrastanpassungen sowie Objektivkorrekturen. Die Basisbearbeitung ist für jedes ausgewählte Foto obligatorisch und wird stets berechnet.
Premiumbearbeitung: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, für jedes ausgewählte Foto zusätzlich eine Premiumpauschale für eine weitergehende, individuelle Bearbeitung zu wählen. Die Premiumbearbeitung umfasst aufwendigere Anpassungen, wie das Entfernen störender Elemente, perspektivische Korrekturen sowie umfangreiche Farb- und Kontrastoptimierungen. Diese Bearbeitung ist optional und wird nur dann berechnet, wenn der Auftraggeber diese für ein Foto auswählt. Die Höhe der Premiumpauschale richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Fotografen.
Zusätzliche Kosten: Alle weiteren, nicht im Vertrag enthaltenen Leistungen, wie etwa Sonderwünsche oder außergewöhnliche Anpassungen, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Fotograf informiert den Auftraggeber vorab über die zu erwartenden Kosten, die nicht in den Basis- oder Premiumbearbeitungsleistungen enthalten sind.
Preisänderungen: Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Preisänderungen gelten jedoch nur für zukünftig Aufträge und nicht für bereits abgeschlossene Vereinbarungen. Der Auftraggeber wird über etwaige Preisänderungen rechtzeitig informiert. Die jeweils gültige Preisliste ist auf der Website des Fotografen einsehbar.
X. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vergütung für die fotografische Dienstleistung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung erfolgt in der Regel nach Abschluss der fotografischen Arbeit bzw. mit Übergabe der finalen Bilddaten. Zahlungen können per Banküberweisung, PayPal oder in bar geleistet werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet. Zusätzlich können Mahngebühren anfallen. Bis zum vollständigen Zahlungseingang bleibt die weitere Bearbeitung sowie die Herausgabe des Bildmaterials Vorbehalten.
XI. BILDBEARBEITUNG / BILDENTWICKLUNG
Der Auftraggeber ist mit dem fotografischen Stil und der gestalterischen Handschrift des Fotografen vertraut und erkennt diesen als Grundlage der Zusammenarbeit an. Die Bildbearbeitung erfolgt im Rahmen dieses Stils und nach freiem künstlerischem Ermessen des Fotografen. Dazu gehören unter anderem Farb-, Helligkeits- und Kontrastanpassungen, Retuschen, Bildausschnittveränderungen sowie ggf. künstlerische Effekte. Die Auswahl der zu bearbeitenden Fotos sowie die Art der Bearbeitung obliegen allein dem Fotografen. Dabei handelt er nach bestem Wissen und Gewissen und stets mit dem Ziel, die Qualität der Fotografien zu steigern und den eigenen Stil zu wahren.
XII. URHEBERRECHT
Alle Fotografien, Bilder und sonstigen Werke, die im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, unterliegen dem Urheberrecht des Fotografen. Der Fotograf bleibt jederzeit alleiniger Inhaber sämtlicher Urheberrechte an den erstellten Werken. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei jeder Nutzung, Veröffentlichung oder Verbreitung der Fotografien den Fotografen als Urheber korrekt zu benennen. Die Namensnennung hat in der Form „Foto: Jendrick Krieger“ oder in einer allgemein anerkannten, gleichwertigen Form zu erfolgen, die der jeweiligen Publikationsweise entspricht. Die Namensnennung muss stets sichtbar und auf eine Weise erfolgen, die die künstlerische Wirkung des Werkes nicht
XIII. NUTZUNGSRECHT
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars verbleiben sämtliche Eigentumsrechte an den Fotografien beim Fotografen. Der Auftraggeber erhält mit der Zahlung des Honorars einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte an den Fotografien für den Privatgebrauch. Diese umfassen das Recht zur Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke, einschließlich der Nutzung und Veröffentlichung in sozialen Medien. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars. Für die gewerbliche Nutzung der Fotografien (einschließlich Werbung, Marketing, Print- und Onlinemedien sowie Nutzung in sozialen Medien) werden individuell vereinbarte Lizenzgebühren fällig. Diese Lizenzgebühren räumen dem Auftraggeber das Recht ein, die Fotografien für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Die gewerblichen Nutzungsrechte sind nicht übertragbar, nicht abtretbar und können nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Höhe der Lizenzgebühren wird im Vorfeld zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber verhandelt und im Vertrag festgelegt. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Fotografien für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere für Portfolio, Werbung, Marketing sowie für die Veröffentlichung auf eigenen sozialen Medien oder Webseiten. Verstößt der Auftraggeber gegen die vereinbarten Nutzungsrechte, insbesondere durch unbefugte Vervielfältigung, Verbreitung oder gewerbliche Nutzung ohne Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren, verpflichtet er sich, dem Fotografen den entstandenen Schaden zu ersetzen.
XIV. HAFTUNG
Der Fotograf haftet für Schäden – gleich welcher Art – im Rahmen der Vertragserfüllung ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie solche, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Die Teilnahme an Fototerminen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während des Termins oder auf dem Hin- und Rückweg übernimmt der Fotograf keine Haftung. Ebenso wird keine Haftung für mitgebrachte Ausrüstung, Kleidung oder persönliche Gegenstände übernommen. Für Schäden, die vom Auftraggeber oder dessen Begleitpersonen (z.B. Familienmitglieder, Mitarbeiter/innen) an Eigentum des Fotografen verursacht werden – insbesondere an Technik, Requisiten oder Studioequipment – haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Bei Beschädigung oder Verlust digitaler Bilddaten haftet der Fotograf nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die maximale Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für beschädigte oder verloren gegangene Bilddaten nach der Übergabe an den Auftraggeber (etwa durch defekte Datenträger oder fehlerhafte Downloads) wird ausgeschlossen. Ebenso übernimmt der Fotograf keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch Drittanbieter (z.B. Druckdienstleister, Subunternehmer) entstehen, wenn diese eigenverantwortlich handeln. Lieferfristen für Bildmaterial gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Bei Lieferverzug haftet der Fotograf ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Kosten und das Risiko für den Versand bzw. die digitale Übermittlung von Dateien und Datenträgern – online wie offline – trägt der Auftraggeber. Die Art der Zustellung kann vom Fotografen festgelegt werden. Sollte der Fotograf aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit, Unfall, extreme Wetterbedingungen oder Verkehrsbehinderungen) nicht oder verspätet zum vereinbarten Termin erscheinen, wird keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Folgekosten übernommen.
XV. DATENSCHUTZ
Der Fotograf verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (insbesondere gemäß der DSGVO) zu verwenden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nur, soweit sie für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Kontaktaufnahme, Rechnungsstellung, Durchführung des Shootings). Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, etwa bei der Nutzung von Dienstleistern für Webhosting, Cloud-Speicherung und Zahlungsabwicklung. Alle Dienstleister sind verpflichtet, die Daten ebenfalls DSGVO-konform zu verarbeiten. Die Bilder, die während des Shootings entstehen, gelten als personenbezogene Daten und werden nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung verarbeitet. Der Fotograf speichert diese Daten nur so lange, wie es für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Eine Löschung der Bilder kann jederzeit auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Der Fotograf garantiert keine dauerhafte Speicherung der Bilder. Nach Abschluss des Auftrags und nach der Übergabe der Bilder an den Auftraggeber erfolgt die Löschung der Bilddaten nach einem angemessenen Zeitraum, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Fotografen zu finden.
XVI. WIDERRUFSRECHT
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Auftraggeber die Bestätigung über den Vertragsschluss erhält. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Fotografen eindeutig über den Widerruf informieren, zum Beispiel per E-Mail oder schriftlich. Hierfür reicht eine klare Erklärung, die den Widerruf des Vertrages bestätigt (z. B. ein Brief oder eine E-Mail). Im Falle eines Widerrufs hat der Fotograf alle Zahlungen, die der Auftraggeber geleistet hat, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückzuerstatten. Die Rückzahlung erfolgt auf demselben Weg, wie die ursprüngliche Zahlung des Auftraggebers, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Zahlungsmethode vereinbart. Der Fotograf kann die Rückzahlung jedoch verweigern, bis die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Falls die Dienstleistung bereits teilweise erbracht wurde, ist der Fotograf berechtigt, einen entsprechenden Betrag für die bereits erbrachten Leistungen einzubehalten. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Fotograf mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. dem Fototermin) begonnen hat. Der Beginn der Ausführung wird durch die Vereinbarung des Fototermins oder die Planung der Dienstleistung festgelegt. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber bereits einen Fototermin gebucht oder die Dienstleistung bereits begonnen wurde. Alle Regelungen zum Widerrufsrecht entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
XVII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform (z. B. per E-Mail) vereinbart werden. Sollte der Auftraggeber nach Vertragsabschluss keinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder seinen Sitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, so ist der Gerichtsstand ausschließlich am Sitz des Fotografen. Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam ist oder eine Lücke besteht, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gilt die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.